Kann ein Studierender/eine Studierende an einer Prüfung nicht teilnehmen, so muss er/sie einen triftigen Grund nachweisen. Im Krankheitsfall muss dem Prüfungsausschuss innerhalb von drei Werktagen ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber) im Original vorgelegt werden. Die zuständige Sachbearbeiterin und die Postadresse sind unter Anschrift/Kontakt zu finden.
Bleibt ein Kandidat/eine Kandidatin ohne den Nachweis von triftigen Gründen einer Prüfung fern, so gilt diese als nicht bestanden. Gleiches gilt, wenn ein Studierender/eine Studierende versucht, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen.
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus fünf gewählten Mitgliedern und ihren ebenfalls gewählten Stellvertretern zusammen. Einer dieser fünf Mitglieder hat den Vorsitz. Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind unter Anderem die Bearbeitung von Anträgen von Studierenden und die Fortschrittkontrolle nach jedem Semester. Darüber hinaus achtet der Prüfungsausschuss darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden.
Für weitere Anliegen an das Prüfungssekretariat schreiben Sie bitte unter Angabe der Matrikelnummer eine E-Mail an dsai (at) ps-mint.uni-saarland.de.
Alternativ können Sie hier einen persönlichen Termin während unserer Online-Sprechstunde buchen.
Bitte verwenden Sie solange Sie an der UdS immatrikuliert sind Ihre Universitätsmailadresse.
Anträge an den Prüfungsausschuss können ebenfalls an dsai (at) ps-mint.uni-saarland.de gestellt werden.
Prüfungsausschuss-Vorsitzende: Prof. Dr. Vera Demberg