Die Anerkennung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag auf Anerkennung ist einmalig innerhalb von einem Semester nach dem Tag des Wechsels in den entsprechenden Studiengang zu stellen.
Bitte schreiben Sie von ihrer studentischen Mail rechtzeitig nach dem Wechsel die jeweilige Ansprechpartnerin für Ihren neuen Studiengang im Prüfungssekretariat an. Geben Sie dabei Ihre Matrikelnummer sowie den alten und neuen Studiengang inkl. Prüfungsversion an. Sie wird Ihnen dann die ggf. notwendigen Formulare oder Angaben zukommen lassen.
Die Anerkennung richtet sich nach den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung.