Die Anerkennung erfolgt nur auf Antrag beim jeweiligen Prüfungsausschuss, für den aktuell eine Immatrikulation besteht. Der Antrag auf Anerkennung vorher erbrachter Leistungen (in der Regel nicht älter als 2 Jahre) ist einmalig innerhalb von einem Semester nach dem Tag der Einschreibung in den entsprechenden Studiengang zu stellen, oder - sofern die Studien- und Prüfungsleistungen während eines Auslandsaufenthaltes erbracht worden sind - im unmittelbar auf den Auslandsaufenthalt folgenden Semester.
Beachten Sie, dass die Einbringung von Leistungen, die sich ganz oder teilweise in ihren Inhalten und Kompetenzen mit bereits erbrachten Prüfungsleistungen überschneiden (Doppelung von Inhalten), nicht möglich ist.
Das notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der Studienkoordination per Email an credittransfer (at) cs.uni-saarland.de. Dort wird Ihnen auch das genaue Vorgehen erläutert.
Bei einem Wechsel des Faches innerhalb der Fachrichtung Informatik werden alle Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich etwaiger Fehlversuche für das neu gewählte Studium anerkannt. Eine Antragstellung zur Anerkennung ausgewählter Leistungen ist ausgeschlossen.
Für die entsprechende Umbuchung müssen Sie sich innerhalb von einem Semester nach dem Tag des Wechsels in den entsprechenden Studiengang bei Ihrer zuständigen Ansprechperson im Prüfungssekretariat melden. Reichen Sie dabei eine Leistungsübersicht Ihres vorherigen Studiums ein.
Beim Wechsel aus einem Bachelorstudiengang in einen Masterstudiengang innerhalb des Fachbereichs Informatik können Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudium, die nicht in der Bachelor-Prüfung berücksichtigt wurden und einen Gesamtumfang von 30 CP nicht überschreiten in die Master-Prüfung eingebracht werden (vgl. §5 (3) der Studienordnung MSc Informatik).
Die anzuerkennenden Leistungen für den jeweiligen Masterstudiengang sollten nicht älter als 3 Jahre sein.
Vorlesungen und Seminare, die für den Masterstudiengang anerkannt werden können, müssen formal dem Master-Studiengang zugeordnet sein bzw. müssen Masterniveau haben. Es können daher keine Grundvorlesungen aus Bachelorstudiengängen eingebracht werden.
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag auf Anerkennung ist einmalig innerhalb von einem Semester nach dem Tag des Wechsels in den entsprechenden Studiengang zu stellen.
Bei einem Studiengangswechsel innerhalb der UdS entscheidet der Prüfungsausschuss über die Einstufung in das entsprechende Fachsemester. In der Regel erfolgt diese abhängig von der Anzahl der anerkannten Leistungspunkte. Dabei entsprechen jeweils 30 CP einem Fachsemester.
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Download) senden Sie bitte per Email rechtzeitig nach dem Wechsel an die jeweilig zuständige Ansprechpartnerin für Ihren neuen Studiengang im Prüfungssekretariat. Verwenden Sie dabei bitte ausschließlich Ihre studentische Email-Adresse.