Masterpraktika sind Praktika/Projekte zu einem bestimmten Thema, die an einem Lehrstuhl oder in einer Arbeitsgruppe des Fachbereichs Informatik oder an einem der angegliederten Institut absolviert werden. Sie können nicht im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft durchgeführt werden.
Masterpraktika können gemäß § 5 (2) Abs. 5a der Studienordnung mit maximal 6 CP in die Kategorie der „freien Punkte“ im Masterstudium eingebracht werden. Für 6 CP sind insgesamt 180 Arbeitsstunden erforderlich, d. h. fast 5 Wochen Vollzeitarbeit.
Im Gegensatz zum Industriepraktikum ist eine Voranmeldung für ein Masterpraktikum nicht erforderlich. Für das Praktikum erhalten Sie am Ende einen Schein, der die Dauer des Praktikums und die CP aufführt, den Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin im Prüfungssekretariat einreichen. Der Titel des Projektes wird auf dem entsprechenden Schein vermerkt. Der Schein für ein Masterpraktikum muss grundsätzlich von einer/m Prüfer/in unterschrieben werden, der/die auf dieser Liste steht oder vom jeweiligen Prüfungsausschuss genehmigt wurde.