Studierende der Bachelor- und Master-Studiengänge Informatik können laut §5 der jeweiligen Studienordnung ein Industriepraktikum im unbenoteten Wahlpflichtbereich (Freie Punkte) einbringen.
Bei einem Industriepraktikum arbeiten sie in Vollzeit in einem Wirtschaftsunternehmen oder einer Einrichtung zusammen mit Betriebsangehörigen an einem Projekt und bekommen somit einen Einblick in die berufliche Praxis in ihrem Fachgebiet.
Das Praktikum muss vor Antritt beim Prüfungsausschuss beantragt und genehmigt werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist ausgeschlossen.
Der Antrag sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten:
Stellen sie den Antrag bitte frühzeitig, damit sie ihr Praktikum auch zum angestrebten Zeitpunkt beginnen können. Beachten sie bitte ausserdem, dass das Industriepraktikum vor Anmeldung ihrer Abschlussarbeit abgeschlossen sein muss.
Nach Abschluss des Praktikums müssen sie einen Praktikumsbericht verfassen. Dieser muss von ihnen und einem Vertreter der Firma unterschrieben werden und anschliessend beim Prüfungssekretariat eingereicht werden. Alternativ ist es auch möglich, dass sie einen von ihnen unterschriebenen Praktikumsbericht und ein Arbeitszeugnis des Praktikumgebers einreichen.
Die Anzahl der Credit Points, die sie für ihr Praktikum erhalten, basieren auf dem Arbeitsaufwand in ihrem Praktikum. Damit dieser bewertet werden kann, müssen sie zusätzlich ihren Arbeitsvertrag beim Prüfungssekretariat einreichen. Sie können insgesamt maximal 6 CP für Industriepraktika erhalten.