Wird der erste Versuch der Bachelor- bzw. Master-Arbeit nicht bestanden, muss eine zweite Arbeit innerhalb von vier Wochen im Prüfungssekretariat angemeldet werden (vgl. §23 (6) der Prüfungsordnung für die Fakultät MI). Der Themensteller sollte in der Regel dem der ersten Arbeit entsprechen; in diesem Fall ist kein weiteres Bachelor- bzw. Masterseminar erforderlich, außer der Themensteller verlangt dies. Bei Rückfragen oder Problemen muss sich der/die Studierende innerhalb der Frist von vier Wochen beim Prüfungsausschuss melden.