Der sogenannte Freiversuch ist ein zusätzlicher Prüfungsversuch in den Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Informatik, der für bestimmte Vorlesungen (meist die Grundvorlesungen und Vorlesungen aus dem spezialisierten Pflichtbereich des jeweiligen Studienganges) unter bestimmten Bedingungen ohne Antragsstellung des Studierenden gewährt wird. Die formale Regelung finden Sie in der gemeinsamen Prüfungsordnung §17 (4). Die Vorlesungen, für die ein Freiversuch vorgesehen ist, unterscheiden sich je nach Studiengang und finden sich in §5 (7) der jeweiligen Studienordnung.
Damit eine nicht bestandene Prüfungsleistung zu einer Vorlesung als Freiversuch gewertet werden kann, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
Nur wenn alle Bedingungen zutreffen, kann der erste Prüfungsversuch zum Haupttermin als Freiversuch gewertet werden.
Sie müssen den Freiversuch nicht gesondert beantragen. Falls Sie eine Prüfung dreimal nicht bestehen, Sie diese also endgültig nicht bestanden haben, Ihnen aber ein Freiversuch zusteht, kann das für Sie zuständige Prüfungssekretariat Sie für diese Prüfung ein viertes Mal anmelden. Schreiben Sie dazu rechtzeitig vor Ablauf der für die jeweilige Prüfung gültigen Anmeldefrist im LSF eine Mail an Ihr zuständiges Prüfungssekretariat mit Angabe Ihrer Matrikelnummer sowie dem Namen der Vorlesung und dem Prüfungsdatum.
Beispiele: