Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss kann die Master-Arbeit auch eine zur Veröffentlichung auf einer begutachteten wissenschaftlichen Tagung oder in einer begutachteten wissenschaftlichen Zeitschrift angenommene Publikation sein.
Hierbei ist zu beachten:
es muss vorab nach § 23 (1) der gemeinsamen Prüfungsordnung per Mail einen Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden (pruefungsausschuss (at) cs.uni-saarland.de) gestellt werden. Der Supervisor der Veröffentlichung soll hierbei im cc. sein und ggf. bereits einschätzen, wie die Konferenz einzuordnen ist.
Der angenommene Beitrag muss als Bachelorarbeit oder Masterarbeit deklariert werden und die üblichen formalen Kriterien erfüllen (gebunden, Pflichtexemplare, Erst- und Zweitgutachter, ...)
In einem Vorwort zur Arbeit soll die genaue Form der Veröffentlichung so detailliert wie möglich angegeben werden. Hierzu gehören auch Angaben wie regulärer Artikel / kurze Korrespondenz bei Zeitschriften sowie Vortrag / Poster bei Tagungen.
Zu jedem Pflichtexemplar sind beizufügen:
Auf der Basis dieser Information und dem Inhalt des Artikels entscheiden die beiden Gutachter/innen, ob der Eigenbeitrag des Kandidaten / der Kandidatin den Anforderungen einer Bachelor- bzw. Masterarbeit entspricht. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, die Gutachter/innen im Vorfeld zu kontaktieren.