Sie können die Abschlussarbeit per Post zusenden oder in der Bibliothek Mathematik und Informatik abgeben (Campus E 2.3). Falls die Bibliothek geschlossen ist, können Sie die die Bücherrückgabebox vor der Bibliothek benutzen.
Wenn Sie die Abschlussarbeit per Post senden, ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich (= Datum der Abgabe).
Bitte denken Sie an alle erforderlichen Formulare sowie daran, die Eidesstattliche Erklärung in der Arbeit zu unterzeichnen.
Zur Abgabe der Abschlussarbeit werden benötigt:
Beachten Sie bitte, dass beide Gutachter bereits vor der Abgabe feststehen müssen. Beachten Sie dazu die Regeln zu zulässigen Gutachtern ihrer Abschlussarbeit. Gegebenenfalls müssen Sie rechtzeitig einen Antrag beim jeweiligen Prüfungsausschuss einreichen.
Wenn die Abgabe der Arbeit die letzte Prüfungsleistung war (bei Unsicherheit bitte eine Bestätigung des Prüfungssekretariates einholen), darf man sich beim Studierendensekretariat der UdS exmatrikulieren.
Bei Krankheit (GemPO § 22 (3)):
Muss die Bearbeitung der Bachelor- bzw. Master-Arbeit wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die der Kandidat/die Kandidatin nicht zu vertreten hat, um mehr als eine Woche unterbrochen werden, so ruht die Frist während dieser Unterbrechung. Die entsprechenden Nachweise, bei Krankheit ein ärztliches Attest, hat der Kandidat/die Kandidatin unverzüglich dem Prüfungssekretariat vorzulegen. [...]
Eine Verschiebung des Abgabetermins kann in begründeten Ausnahmefällen bis 5 Tage vor diesem Termin in Einklang mit §22 der Gemeinsamen Prüfungsordnung beim Prüfungsausschuss beantragt werden werden:
(2) Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit der Bachelor- bzw. Master-Arbeit auf begründeten Antrag ausnahmsweise angemessen verlängern. Drei Wochen sollten bei einer Bachelor-Arbeit dabei in der Regel nicht überschritten werden. Bei einer Master-Arbeit sollten sechs Wochen in der Regel nicht überschritten werden. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit hat keinen Einfluss auf die Vergabe der CP.
Falls Sie Ihre Arbeit vor dem 20.03.2025 angemeldet haben, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig das Prüfungssekretariat. Sie erhalten dann nachträglich die unten beschriebene E-Mail.
Neben der gebundenen Version ihrer Abschlussarbeit müssen Sie auch eine elektronische Version abgeben.
Sie erhalten kurz nach der Anmeldung Ihrer Arbeit eine E-Mail von der Adresse noreply@cs.uni-saarland.de mit einem Link (unten zur Verdeutlichung mit rotem Pfeil markiert) zum hochladen Ihrer Thesis.
Der Inhalt entspricht in etwa der folgenden exemplarischen E-Mail
Laden Sie den Text Ihrer Abschlussarbeit im PDF-Format hoch. Wollen Sie zusätzlich weitere Dateien abgeben, laden Sie diese bitte zusammen als einzelne zweite Datei in einem komprimierten Ordner im ZIP-Format hoch.
Hinweis: Der Dateiname (inkl. Dateiendung) darf maximal 64 Zeichen enthalten, ansonsten erhalten Sie beim Upload eine Fehlermeldung!
Falls nach Abgabe der Arbeit eine sogenannte Fertig-Bescheinigung benötigt wird, senden Sie bitte dieses Formular vorausgefüllt an beide Gutachter und bitten diese es unterschrieben an Ihre Ansprechpartnerin im Prüfungssekretariat zu senden. Einer der Gutachter muss beide Häkchen setzen.
Wenn dem Prüfungssekretariat beide Bestätigungen unterschrieben vorliegen und sonst alle Prüfungsleistungen erbracht wurden, kann eine Fertig-Bescheinigung ausgestellt werden.