Zur Anmeldung einer Abschlussarbeit benötigen Sie das folgende Anmeldeformular:
Hier finden Sie die Vorlage eines Titelblattes (deutsch bzw. englisch an dem Sie sich orientieren können.
Bei Anmeldung der Arbeit bitte den Schein des Masterseminars mitschicken (betreuender Professor im CC) oder kurz per Mail bestätigen, dass das Masterseminar zur Zeit absolviert wird (per Mail mit dem betreuenden Professor im CC).
Die zulässigen Gutachter bzw. Betreuer einer Abschlussarbeit ergeben sich aus §8 der Gemeinsamen Prüfungsordnung. Die fachspezifsichen Bestimmungen sowie die Studienordnungen der einzelnen Informatikstudiengänge können den Kreis der zulässigen Personen erweitern bzw. einschränken. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte rechtzeitig Ihre zuständige Ansprechpartnerin im Prüfungssekretariat. Bitte beachten Sie dazu:
Zu den beiden Gutachtern der Abschlussarbeit gehört die Person, die das Thema vergeben hat (Themensteller/Supervisor). Mindestens einer der Gutachter muss ein Professor bzw. eine Professorin sein oder einer der Personengruppen angehören, die in §8 Abs. (1) Nr. 1 bis 7 der Gemeinsamen Prüfungsordnung genannt werden. (Dies ergibt sich aus §8 Abs. (7) der Gemeinsamen Prüfungsordnung)
Bei Krankheit (GemPO § 22 (3)):
Muss die Bearbeitung der Bachelor- bzw. Master-Arbeit wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die der Kandidat/die Kandidatin nicht zu vertreten hat, um mehr als eine Woche unterbrochen werden, so ruht die Frist während dieser Unterbrechung. Die entsprechenden Nachweise, bei Krankheit ein ärztliches Attest, hat der Kandidat/die Kandidatin unverzüglich dem Prüfungssekretariat vorzulegen. [...]
Eine Verschiebung des Abgabetermins kann in begründeten Ausnahmefällen bis 5 Tage vor diesem Termin in Einklang mit §22 der Gemeinsamen Prüfungsordnung beim Prüfungsausschuss beantragt werden werden:
(2) Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit der Bachelor- bzw. Master-Arbeit auf begründeten Antrag ausnahmsweise angemessen verlängern. Drei Wochen sollten bei einer Bachelor-Arbeit dabei in der Regel nicht überschritten werden. Bei einer Master-Arbeit sollten sechs Wochen in der Regel nicht überschritten werden. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit hat keinen Einfluss auf die Vergabe der CP.