Die zulässigen Gutachter bzw. Betreuer einer Abschlussarbeit ergeben sich aus § 8 der Gemeinsamen Prüfungsordnung. Die fachspezifischen Bestimmungen sowie die Studienordnungen der einzelnen Informatikstudiengänge können den Kreis der zulässigen Personen erweitern bzw. einschränken. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte rechtzeitig Ihre zuständige Ansprechpartnerin im Prüfungssekretariat.
Gemäß der gemeinsamen Prüfungsordnung und der fachspezifischen Bestimmungen für DSAI muss der Betreuer/Erstgutachter eine Person mit einem Doktortitel und fachlicher Expertise im Kernbereich DSAI sein.
Derzeit können die folgenden Personen Erstgutachter für Abschlussarbeiten in DSAI sein: