Ärztliche Atteste (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber) aufgrund von Abmeldung angemeldeter Klausuren oder zur Verlängerung der Abschlussarbeit (nach §22 (3) der gemeinsamen Prüfungsordnung) müssen immer im Original vorgelegt werden. Wenn möglich innerhalb von 3 Werktagen einreichen.
Die Postadresse finden Sie unter Kontakt. Bitte die zuständige Sachbearbeiterin Ihres Studienganges mit angeben.