Anträge an den Prüfungsausschuss müssen per Email an pruefungsausschuss@cs.uni-saarland.de von der universitären Email-Adresse des Studierenden mit Angabe der Matrikelnummer gestellt werden.
Anträge gemäß der Corona-Ordnung müssen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse per Email mit Begründung an corona@ps-mint.uni-saarland.de gestellt werden.
Beim Wechsel aus einem Bachelorstudiengang in den Masterstudiengang Informatik können Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudium, die nicht in der Bachelor-Prüfung berücksichtigt wurden und einen Gesamtumfang von 30 CP nicht überschreiten in die Master-Prüfung eingebracht werden (vgl. §5 (3) der Studienordnung MSc Informatik).
Die anzuerkennenden Leistungen für den Master Informatik sollten nicht älter als 3 Jahre sein.
Vorlesungen und Seminare, die für den Masterstudiengang anerkannt werden sollen, müssen formal dem Master-Studiengang zugeordnet sein bzw. müssen Masterniveau haben (keine Grundvorlesungen aus Bachelorstudiengängen).
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Einstufung in das entsprechende Studiensemester. In der Regel erfolgt diese unabhängig von der Anzahl der Leistungspunkte in das nächst höhere Fachsemester bezogen auf die bereits im bisherigen Studiengang absolvierten Semester.
Eine Anerkennung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag auf Anerkennung vorher erbrachter Leistungen (in der Regel nicht älter als 2 Jahre) ist einmalig im ersten Semester der Einschreibung in den entsprechenden Studiengang zu stellen. Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Auslandsaufenthaltes erbracht wurden, muss innerhalb des auf den Auslandsaufenthalt folgenden Semesters erfolgen.
Beachten Sie, dass die Einbringung von Veranstaltungen, die sich ganz oder teilweise in ihren Inhalten mit bereits erbrachten Prüfungsleistungen überschneiden (Doppelung von Inhalten), nicht möglich ist.
Weitere Hinweise finden Sie hier.
Ein Antrag auf Verlängerung der Bachelor- bzw. Master-Arbeit muss mindestens fünf (Werk-)Tage vor Ablauf der Frist per Email gestellt werden. Der Themensteller der Arbeit ist im Cc der Email über den Antrag in Kenntnis zu setzen und muss diesem zustimmen.
Wird der erste Versuch der Bachelor- bzw. Master-Arbeit nicht bestanden, muss eine zweite Arbeit innerhalb von vier Wochen im Prüfungssekretariat angemeldet werden (vgl. §23 (6) der Prüfungsordnung für die Fakultät MI). Der Themensteller sollte in der Regel dem der ersten Arbeit entsprechen; in diesem Fall ist kein weiteres Bachelor- bzw. Masterseminar erforderlich, außer der Themensteller verlangt dies. Bei Rückfragen/Problemen muss sich der/die Studierende innerhalb der Frist von vier Wochen beim Prüfungsausschuss melden.
Der verantwortliche Betreuer (und erster Gutachter) einer Bachelor- bzw. Master-Arbeit muss aus folgender Personengruppe stammen (siehe §8 (1) und (7) der Prüfungsordnung für die Fakultät MI): https://www.graduateschool-computerscience.de/advisors/
In der Regel ist der Zweitgutachter ebenfalls in diesem Personenkreis zu finden. Auf Antrag kann ein/e auswärtige/r Professor/in oder promoviertes Mitglied einer Hochschule oder Forschungseinrichtung genehmigt werden.
Die beiden Gutachter sind auf dem Titelblatt der Bachelor- bzw. Master-Arbeit anzugeben. Weitere erforderliche Angaben des Titelblatts siehe Vorlage des Prüfungssekretariates unter "Leitfäden".
Publikation als Bachelor- bzw. Master-Arbeit: die entsprechenden Gutachten der Zeitschrift oder Tagung müssen der Arbeit beiliegen und sollten mit eingebunden sein.
Die elektronische Version der Bachelor- bzw. Master-Arbeit muss über den Cloudspeicher (https://oc.cs.uni-saarland.de/) hochgeladen werden. CDs/DVDs/USB-Sticks oder ähnliche Formate werden nicht mehr angenommen.
Eine Einsicht in die Gutachten der Bachelor- bzw. Master-Arbeit ist auf schriftlichen Antrag (per Mail) an Frau Schaum, Frau Pennekamp, die Studienkoordination oder den Prüfungsausschuss möglich. Sie erfolgt im Prüfungssekretariat nach Terminvereinbarung.
Seminare können nur als Proseminare anerkannt werden, wenn sie als Seminar/Proseminar ausgewiesen sind.