Es handelt sich hier um die Anerkennung von extern erbrachten Leistungen NICHT um an der Universität des Saarlandes erworbene Scheine.
Die Anerkennung erfolgt nur auf Antrag beim jeweiligen Prüfungsausschuss, für den aktuell eine Immatrikulation besteht. Der Antrag auf Anerkennung vorher erbrachter Leistungen (in der Regel nicht älter als 2 Jahre) ist einmalig innerhalb von einem Semester nach dem Tag der Einschreibung in den entsprechenden Studiengang zu stellen, oder - sofern die Studien- und Prüfungsleistungen während eines Auslandsaufenthaltes erbracht worden sind - im unmittelbar auf den Auslandsaufenthalt folgenden Semester.
Beachten Sie, dass die Einbringung von Leistungen, die sich ganz oder teilweise in ihren Inhalten und Kompetenzen mit bereits erbrachten Prüfungsleistungen überschneiden (Doppelung von Inhalten), nicht möglich ist.
Das notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der Studienkoordination per Email an credittransfer (at) cs.uni-saarland.de. Dort wird Ihnen auch das genaue Vorgehen erläutert