Die Anerkennung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag auf Anerkennung ist einmalig innerhalb von einem Semester nach dem Tag der Einschreibung in den entsprechenden Studiengang zu stellen, oder, sofern die Studien- und Prüfungsleistungen während eines Auslandsaufenthaltes erbracht worden sind, im unmittelbar auf den Auslandsaufenthalt folgenden Semester.
Beachten Sie, dass die Einbringung von Veranstaltungen, die sich ganz oder teilweise in ihren Inhalten mit bereits erbrachten Prüfungsleistungen überschneiden (Doppelung von Inhalten), nicht möglich ist.
Die Antragstellung unterscheidet sich je nach Studiengang:
Es handelt sich hier um die Anerkennung von extern erbrachten Leistungen NICHT um an der Universität des Saarlandes erworbene Scheine.
Füllen Sei die erste Seite komplett aus, da wir den Antrag sonst nicht bearbeiten können.
Nutzen Sie die zweite Seite, um die einzubringenden Lehrveranstaltungen aufzulisten. Kurze Erläuterungen zu den Spalten finden Sie am Ende der zweiten Seite. Im Zweifel lassen Sie einige Spalten leer. In der Spalte Äquivalente Lehrveranstaltung schlagen Sie vor, wie die Leistung für ihr Studium anerkannt werden soll. Dies kann bei Grund- oder Stammvorlesungen ein konkreter Veranstaltungstitel (z.B. Programmierung 1) oder anderenfalls eine Kategorie aus §5 Absatz 2 Ihrer jeweiligen Studienordnung (z.B. Vertiefungsvorlesung der Informatik, Proseminar, Seminar, Freie Punkte,…) sein.
Nur für Cybersicherheit: Senden sie das ausgefüllte Antragsformular mit den unten aufgeführten Anlagen zur Voransicht an Ihre Ansprechpartnerin im Prüfungssekretariat (cybersicherheit@ps-mint.uni-saarland.de). Diese wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, gehen Sie bitte zu den jeweiligen Fachvertreter*innen der Fachrichtung Informatik, die das entsprechende Fachgebiet in Saarbrücken vertreten, aus dem die anzuerkennende Leistungen kommen. Diese werden die fachliche Äquivalenz der Prüfungsleistung prüfen und auf dem Antrag dokumentieren. Legen Sie zur Einordnung der Leistung zusätzlich die Modulbeschreibung und ggf. Vorlesungsmaterial wie z.B. Skripte, Folien oder einen Link zur Vorlesungswebsite bei.
Sollten Sie nicht wissen, wer der/die zuständige Fachvertreter*in ist, können Sie zunächst im Modulhandbuch nachschlagen oder sich bei Ihrer Ansprechpartnerin im Prüfungssekretariat informieren.
Vollständige Anträge reichen Sie bitte im Prüfungssekretariat bei der für den Studiengang zuständigen Ansprechpartnerin mit folgenden Anlagen ein:
Anträge, die die oben genannten Informationen nicht enthalten, können leider nicht bearbeitet werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an studium@cs.uni-saarland.de.