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Hinweise für Diplom-Studenten (PO 2000):
Anzahl der einzureichenden Exemplare der Diplomarbeit
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses beschließt in Eilkompetenz folgende Änderung der Prüfungsordnung (PO) des Diplomstudiengangs Computer- und Kommunikationstechnik vom 25. Mai 2000:
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Änderung PO §15 Abs. 7 Satz 1: Die Diplomarbeit ist fristgerecht in drei Exemplaren beim Prüfungssekretariat einzureichen; der Abgabezeitraum ist aktenkundig zu machen. | |
Begründung: Das in PO §15 Abs. 7 Satz 1 verlangte vierte Exemplar der Diplomarbeit ist unnötig geworden, weil die Universitätsbibliothek Diplomarbeiten nicht mehr archiviert. | |
Saarbrücken, den 16. Jan. 2008 |
gez. Prof. Dr. Romanus Dyczij-Edlinger Vorsitzender des Prüfungsausschusses |
Hinweise für Bachelor-Studenten
Es muss zusätlich zur Vorlesung Elektronik I auch die Vorlesung Halbleiterelektronik gehört und die Klausur geschrieben werden.
Den Aushang des Prüfungsausschussvorsitzenden finden Sie hier.
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