Sie finden alle Studiengangsdokumente auf der Website des Studiengangs.
Die Veranstaltung Programmieren für Ingenieure wird durch die Veranstaltung Informationstechnik ersetzt. Mehr Informationen und den Beschluss des Prüfungsausschusses finden Sie hier.
Mit Einverständnis der Studierenden und Prüfenden können mündliche Prüfungen per Videokonferenz abgelegt werden. Die Durchführung erfolgt gemäß der jeweils aktuellen Regelung der Universität des Saarlandes.
Stand 17.04.2020 ist dies die „Handreichung LS: Digitale mündliche Prüfungs-leistungen“ vom 17.04.2020, abrufbar unter https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/studieren/qms/Handreichung_muendlichePL-digital_2020-03-26.pdf.
Eine Liste mit Wahlpflichtveranstaltungen kann hier heruntergeladen werden. Möchten Sie gerne eine Lehrveranstaltung belegen, die sich nicht auf dieser Liste befindet, so klären Sie dies bitte vorher mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden, Prof. Hartmann, ab.
Hier kann eine Liste mit Wahlpflichtveranstaltungen heruntergeladen werden. Möchten Sie gerne eine Lehrveranstaltung belegen, die sich nicht auf dieser Liste befindet, so klären Sie dies bitte vorher mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden, Prof. Hartmann, ab.
Hier kann eine Liste mit Wahlpflichtveranstaltungen heruntergeladen werden. Möchten Sie gerne eine Lehrveranstaltung belegen, die sich nicht auf dieser Liste befindet, so klären Sie dies bitte vorher mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden, Prof. Hartmann, ab.
Wenn Sie für den Bachelor-Studiengang eingeschrieben sind, können Sie im Allgemeinen nicht an Master-Prüfungen teilnehmen.
Ausnahme: wenn Sie mit Ihrem Bachelor-Studium schon weit fortgeschritten sind (mehr als 150 CP), können Sie beim Prüfungsausschuss einen begründeten Antrag auf Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen des Master-Studiums einreichen. Geben Sie in dem Antrag, der an den Prüfungsausschussvorsitzenden gerichtet sein sollte, jede Lehrveranstaltung an und begründen Sie deren Notwendigkeit stichhaltig und nachvollziehbar. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie ein Schreiben mit einer Frist bis wann Sie an den genehmigten Master-Prüfungen teilnehmen können.
Da Sie sich nicht über HISPOS für die Prüfungen anmelden können, müssen Sie sich im Prüfungssekretariat innerhalb der Anmeldefrist für die Prüfungen anmelden (die Anmeldung kann nur erfolgen bei vorhandenem Genehmigungsschreiben und vor Ablauf der Frist).
oder
oder
Wenn Sie sich für den Master-Studiengang bewerben möchten, füllen Sie das online-Bewerbungsformular für den Master-Studiengang aus (hier finden Sie das Formular für Master Quantum Engineering).
Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Die von Ihnen angegebene und vorher von Ihnen informierten Gutachter erhalten einen Link und laden dann selber das Gutachten hoch.
Danach ist folgendes zu tun:
Hier finden Sie eine Liste mit Veranstaltungen, die im fachspezifischen Wahlpflichtbereich eingebracht werden können. Möchten Sie gerne eine Lehrveranstaltung belegen, die sich nicht auf dieser Liste befindet, so klären Sie dies bitte vorher mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden über das Prüfungssekretariat ab.
Hier finden Sie eine Liste mit Veranstaltungen, die eingebracht werden können. Möchten Sie gerne eine Lehrveranstaltung belegen, die sich nicht auf dieser Liste befindet, so klären Sie dies bitte vorher mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden über das Prüfungssekretariat ab.
Hier finden Sie eine Liste mit Veranstaltungen, die eingebracht werden können. Möchten Sie gerne eine Lehrveranstaltung belegen, die sich nicht auf dieser Liste befindet, so klären Sie dies bitte vorher mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden über das Prüfungssekretariat ab.
Für weitere Anliegen schreiben Sie bitte eine E-Mail an qe (at) ps-mint.uni-saarland.de.
Bitte verwenden Sie Ihre Universitätsmailadresse. Solange Sie immatrikuliert sind werden E-Mails von anderen Mailadressen NICHT beantwortet.
Alternativ können Sie hier einen persönlichen Termin während unserer Online-Sprechstunde buchen.