Sie finden alle Studiengangsdokumente auf der Website des Studiengangs.
Alle Änderungen finden Sie hier.
Außer den in der Studienordnung genannten Einschränkungen gibt es keine. Die Veranstaltungen der Wahlpflicht können aus verschiedenen Fächern gewählt werden .
Eine Liste mit Veranstaltungen, die eingebracht werden können, finden Sie hier.
Eine Liste mit Veranstaltungen der Philosophie, die eingebracht werden können, finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass für diese Prüfungen keine Anmeldung über HISPOS möglich ist. Wie Sie sich zur Prüfung anmelden können, erfahren Sie in der Veranstaltung vom Dozenten.
Möchten Sie gerne eine Lehrveranstaltung belegen, die sich nicht auf dieser Liste befindet, so klären Sie dies bitte vorher mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden über das Prüfungssekretariat ab.
Ab dem WS 2013/14 wird die Art der Prüfung für die Veranstaltung Experimentalphysik III geändert. Statt einer Modulprüfung über beide Teile der Veranstaltung wird nun jeder Teil der Veranstaltung einzeln geprüft. Den Beschluss des Prüfungsausschussvorsitzenden dazu finden Sie hier.
Ab dem Wintersemester 2013/14 kann die Veranstaltung "Experimentelle und statistische Biophysik" bzw. "Experimentelle Biophysik" nicht mehr als physikalisches Wahlpflichtfach in Bachelor Physik eingebracht werden. Den Beschluss des Prüfungausschussvorsitzenden dazu finden Sie ier.
Ab dem Wintersemester 2013/14 kann die Veranstaltung "Theoretische Biophysik" nicht mehr als physikalisches Wahlpflichtfach in Bachelor Physik eingebracht werden. Den Beschluss des Prüfungausschussvorsitzenden dazu finden Sie hier.
Mit Einverständnis der Studierenden und Prüfenden können mündliche Prüfungen per Videokonferenz abgelegt werden. Die Durchführung erfolgt gemäß der jeweils aktuellen Regelung der Universität des Saarlandes.
Stand 17.04.2020 ist dies die „Handreichung LS: Digitale mündliche Prüfungs-leistungen“ vom 17.04.2020, abrufbar unter https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/studieren/qms/Handreichung_muendlichePL-digital_2020-03-26.pdf.
Wenn Sie für den Bachelor-Studiengang eingeschrieben sind, können Sie im Allgemeinen nicht an Master-Prüfungen teilnehmen.
Ausnahme: wenn Sie mit Ihrem Bachelor-Studium schon weit fortgeschritten sind (mehr als 150 CP), können Sie sich in HISPOS unter „Vorgezogene Masterprüfungen“ zu den Pflichtveranstaltungen des Master-Studiengangs (EP V und TP V) anmelden.
oder
Wenn Sie sich für den Master-Studiengang bewerben möchten, füllen Sie das online-Bewerbungsformular für den Master-Studiengang aus (das Formular finden Sie hier).
Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Die von Ihnen angegebene und vorher von Ihnen informierte Gutachter erhalten einen Link und laden dann selber das Gutachten hoch.
Danach ist folgendes zu tun:
1. Schreiben Sie sich bei der Rückmeldung weiterhin für den Bachelor-Studiengang ein.
2. Nach der Online-Bewerbung erhalten Sie ggf. eine vorläufige Zulassung zum Master-Studiengang mit einer Frist bis zu der Sie Ihr Bachelor-Zeugnis vorlegen müssen. Diese Frist liegt nach dem Beginn des Semesters für das Sie sich beworben haben.
3. Sobald Sie im Besitz des Bachelor-Zeugnisses sind, legen Sie dieses, innerhalb der auf der vorläufigen Zulassung angegebenen Frist, zusammen mit dem vorläufigen Zulassungsbescheid dem Studierendensekretariat vor. Sie werden dann in den Master-Studiengang umgeschrieben. Diese Umschreibung findet i.d.R. in dem Semester statt für das Sie sich beworben haben.
(Falls Sie den Zulassungsbescheid schon erhalten haben, aber noch nicht in Besitz des Bachelor-Zeugnisses sind, können Sie sich mit dem Zulassungsbescheid auch schon vorher in den Master umschreiben lassen. Bitte beachten Sie dann dass Sie das Bachelor-Zeugnis vor Ablauf der Frist noch vorlegen müssen, siehe Hinweis auf dem Zulassungsbescheid)
Hier finden Sie eine Liste mit Veranstaltungen, die eingebracht werden können. Möchten Sie gerne eine Lehrveranstaltung belegen, die sich nicht auf dieser Liste befindet, so klären Sie dies bitte vorher mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden über das Prüfungssekretariat ab.
Hier finden Sie eine Liste mit Veranstaltungen, die eingebracht werden können.
Mit Einverständnis der Studierenden und Prüfenden können mündliche Prüfungen per Videokonferenz abgelegt werden. Die Durchführung erfolgt gemäß der jeweils aktuellen Regelung der Universität des Saarlandes.
Stand 17.04.2020 ist dies die „Handreichung LS: Digitale mündliche Prüfungs-leistungen“ vom 17.04.2020, abrufbar unter https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/studieren/qms/Handreichung_muendlichePL-digital_2020-03-26.pdf.
Für weitere Anliegen schreiben Sie bitte eine E-Mail an physik (at) ps-mint.uni-saarland.de.
Bitte verwenden Sie Ihre Universitätsmailadresse. E-Mails von anderen Mailadressen werden NICHT beantwortet.
Alternativ können Sie hier einen persönlichen Termin während unserer Online-Sprechstunde buchen.