Sie finden alle Studiengangsdokumente auf der Website des Studiengangs.
Die Anmeldefrist für Prüfungen des Bachelor- und Master-Studiengangs Mikrotechnologie und Nanostruktruren endet eine Woche vor dem Prüfungstermin (die Beschlüsse des Prüfungsausschussvorsitzenden finden Sie hier).
Für Importlehrveranstaltungen können die Regelungen hiervon abweichen, in diesem Fall gelten die zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegebenen Prüfungsmodalitäten.
Von den Veranstaltungen "Unternehmensgründung", "Unternehmensgründung und Patentwesen in den Naturwissenschaften" sowie "Patent- und Innovationsmanagement" kann nur eine dieser Veranstaltungen im gesamten Verlauf des Bachelor- und Masterstudiengangs Mikrotechnologieund Nanostrukturen eingebracht werden. Den Beschluss des Prüfungsausschusses dazu finden Sie hier.
Mit Einverständnis der Studierenden und Prüfenden können mündliche Prüfungen per Videokonferenz abgelegt werden. Die Durchführung erfolgt gemäß der jeweils aktuellen Regelung der Universität des Saarlandes.
Stand 17.04.2020 ist dies die „Handreichung LS: Digitale mündliche Prüfungs-leistungen“ vom 17.04.2020, abrufbar unter https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/studieren/qms/Handreichung_muendlichePL-digital_2020-03-26.pdf.
Alle Änderungen finden Sie hier.
Eine Liste mit Wahlpflichtveranstaltungen kann hier heruntergeladen werden. Möchten Sie gerne eine Lehrveranstaltung belegen, die sich nicht auf dieser Liste befindet, so klären Sie dies bitte vorher mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden, Prof. Hartmann, ab.
Eine Liste mit zusätzlichen Praktika kann hier heruntergeladen werden.
Die Veranstaltung Programmieren für Ingenieure wird durch die Veranstaltung Informationstechnik ersetzt. Mehr Informationen und den Beschluss des Prüfungsausschusses finden Sie hier.
Statt der Vorlesungen Höhere Mathematik für Ingenieure II und III können wahlweise die Vorlesungen Lineare Algebra I und Analysis I leistungsneutral eingebracht werden. Voraussetzung dabei ist, dass dann beide Vorlesungen durch die Alternativvorlesung ersetzt werden. Den Beschluss des Prüfungsausschusses dazu finden Sie hier.
Solange es eine separate Veranstaltung "TP III für Lehrämtler" gibt, kann diese Veranstaltung alternativ zu der Veranstaltung TP III eingebracht werden. Den Beschluss des Prüfungsausschusses dazu finden Sie hier.
Die Veranstaltung "Einführung in die Materialwissenschaft für Studierende der Mikrotechnologie und Nanostrukturen" ersetzt die Veranstaltungen "Chemie für Ingenieure" und "Werkstoffe des Maschinenbaus". Den Beschluss des Prüfungsausschusses dazu finden Sie hier.
Den Aushang vom Prüfungsausschussvorsitzenden finden Sie hier.
Die Veranstaltung "AVT/Mikrosensorik" wird ersetzt durch die Veranstaltung "Aufbau- und Verbindungstechnik", die Veranstaltung "Mikrosensorik" kann im Wahlpflichtbereich eingebracht werden.
Den Aushang vom Prüfungsausschussvorsitzenden finden Sie hier.
Wenn die Veranstaltung "Höhere Mathematik für Ingenieure I" noch nicht erfolgreich absolviert wurde, kann die Veranstaltung "Mathematische Methoden der Physik" eingebracht werden. In diesem Fall sind zusätzlich zwei unbenotete Leistungspunkte im Wahlpflichtbereich einzubringen. Wird hingegen die Veranstaltung "Höhere Mathematik I" eingebracht, kann diese benotet oder unbenotet eingebracht werden. Den Beschluss des Prüfungsausschusses dazu finden Sie hier.
Es können für das ingenieurwissenschaftliche Teamprojekt 4 CP eingebracht werden. Den Beschluss des Prüfungsausschusses dazu finden Sie hier.
Ab dem WS 2013/14 wird die Art der Prüfung für die Veranstaltung Experimentalphysik III geändert. Statt einer Modulprüfung über beide Teile der Veranstaltung wird nun jeder Teil der Veranstaltung einzeln geprüft. Den Beschluss des Prüfungsausschussvorsitzenden dazu finden Sie hier.
Wenn Sie für den Bachelor-Studiengang eingeschrieben sind, können Sie im Allgemeinen nicht an Master-Prüfungen teilnehmen.
Ausnahme: wenn Sie mit Ihrem Bachelor-Studium schon weit fortgeschritten sind (mehr als 150 CP), können Sie beim Prüfungsausschuss einen begründeten Antrag auf Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen des Master-Studiums einreichen. Geben Sie in dem Antrag, der an den Prüfungsausschussvorsitzenden gerichtet sein sollte, jede Lehrveranstaltung an und begründen Sie deren Notwendigkeit stichhaltig und nachvollziehbar. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie ein Schreiben mit einer Frist bis wann Sie an den genehmigten Master-Prüfungen teilnehmen können.
Da Sie sich nicht über HISPOS für die Prüfungen anmelden können, müssen Sie sich im Prüfungssekretariat innerhalb der Anmeldefrist für die Prüfungen anmelden (die Anmeldung kann nur erfolgen bei vorhandenem Genehmigungsschreiben und vor Ablauf der Frist).
oder
Wenn Sie sich für den Master-Studiengang bewerben möchten, füllen Sie das online-Bewerbungsformular für den Master-Studiengang aus.
Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Die von Ihnen angegebene Gutachter werden per Mail informiert und laden dann selber das Gutachten hoch.
Danach ist folgendes zu tun:
Im Kernbereich Mikrosytemtechnik kann zusätzlich zu den in der Studienordnung aufgeführten Veranstaltungen die Veranstaltung Aktorik und Sensorik mit aktiven Materialien 1 eingebracht werden.
Im Kernbereich Physik müssen mind. 16 CP aus einer Auswahl an Veranstaltungen belegt werden. Den Beschluss des Prüfungsausschusses dazu finden Sie hier.
Eine Liste mit Veranstaltungen, die zusätzlich im Wahlbereich eingebracht werden können, kann hier heruntergeladen werden.
Eine Liste mit Veranstaltungen, die zusätzlich im Wahlbereich eingebracht werden können, kann hier heruntergeladen werden.
Eine Liste mit Praktika, die zusätzlich in fachspezifische Praktika eingebracht werden können, kann hier heruntergeladen werden.
Den Beschluss des Prüfungsausschusses dazu finden Sie hier.
Den Beschluss des Prüfungsausschusses dazu finden Sie hier.
Wenn die Summe der im Master-Studiengang MuN erbrachten Veranstaltungen nicht genau 120 CP erreicht, wird eine Veranstaltung aus dem Bereich der fachspezifischen oder allgemeinen Wahlpflicht mit reduzierter CP-Zahl eingebracht. Welche Veranstaltung gekürzt wird, entscheidet der/die Studierende. Den Beschluss des Prüfungsausschusses dazu finden Sie hier.
Für weitere Anliegen schreiben Sie bitte eine E-Mail an mun (at) ps-mint.uni-saarland.de.
Bitte verwenden Sie Ihre Universitätsmailadresse. Solange Sie immatrikuliert sind werden E-Mails von anderen Mailadressen NICHT beantwortet.
Alternativ können Sie hier einen persönlichen Termin während unserer Online-Sprechstunde buchen.