Willkommen auf der Seite des Prüfungssekretariates MINT
Scheine werden bis auf weiteres in elektronischer Form (pdf) akzeptiert, wenn diese direkt vom Prüfer/von der Prüferin bzw. dessen/deren Sekretariat von der offiziellen UdS-Email-Adresse an das Prüfungssekretariat geschickt werden.
Elektronische Scheine, die von Studierenden zugesandt werden, werden nur akzeptiert, wenn sie von der offziellen studentischen UdS-Emailadresse (i.d.R. o.s.ä. s8....@uni-saarland.de) gesendet werden und die Prüferin/der Prüfer über ihre/seine UdS-Email-Adresse eine Kopie der Email erhält.
Das Prüfungssekretariat behält sich im Zweifel eine Rückfrage vor.
Sie können die Abschlussarbeit per Post zusenden oder über die Bücherrückgabebox in der Bibliothek Mathematik und Informatik abgeben (Campus E 2.3).
Wenn Sie die Abschlussarbeit per Post senden, ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich (= Datum der Abgabe).
Die sog. "Corona-Ordnung" (ursprüngliche Ordnung SS20 und die Erweiterungen zum WS20/21, SS21 und WS21/22), die u.a. die Möglichkeit eines Freischusses bei Prüfungen bzw. für Wiederholungsprüfungen zwecks Notenverbesserung jeweils mit begründetem Antrag vorsieht, ist in Kraft getreten.
Anträge müssen zwingend über diese Email-Adresse corona@ps-mint.uni-saarland.de an den zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet werden. Außerdem müssen Sie Ihre offizielle studentische Emailadresse als Absender verwenden. Nur so ist eine eindeutige Zuordnung in Verbindung mit Ihrem Namen möglich. Um uns vor Spam zu schützen, werden alle anderen Absenderadressen nicht bearbeitet. Darüber hinaus ist in der Betreffzeile nur Ihr Studiengang und Abschluss anzugeben (z.B. "Medieninformatik Master", "Informatik Bachelor" etc.). Die Anträge sind formlos einzureichen, jedoch erwarten die Prüfungsausschüsse entsprechend der Corona-Ordnung eine Begründung.
Stellen Sie erst den Antrag, wenn Ihre Klausurergebnisse (Note) im LSF eingetragen sind.
Pro Vorlesung wird nur 1 Freischuss genehmigt !
Betrifft nur die Bachelor- und Master-Studiengänge der Informatik und Cybersicherheit: Anträge bzgl. der Freischussregelung und Prüfungswiederholung zwecks Notenverbesserung sind innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse im LSF zu stellen.
Bitte geben Sie auch immer das Prüfungsdatum (bzw. Haupt- oder Nachklausur) der Vorlesung an.
An diese Email-Adresse sind nur die o.g. Anträge zu richten. Emails mit anderen Inhalten werden nicht bearbeitet.
Hinweise der Fakultät MI zur Übernahme von fremden Ergebnissen in die eigene Abschlussarbeit (Plagiarismus) finden Sie hier.
Ein weiteres ausführliches Dokument der Fakultät NT mit konkreten Hinweisen zur Vermeidung von Plagiaten finden Sie hier (engl. Version).
Die hier angegebenen Verhaltensregeln gelten selbstverständlich für alle Studiengänge und Abschlüsse!