Zur Anmeldung einer Masterarbeit im Studiengang Visual Computing benötigen Sie das Anmeldeformular.
Hier finden Sie die Vorlage eines Titelblattes (deutsch bzw. englisch) an dem Sie sich orientieren können.
Bei Anmeldung der Arbeit bitte den Schein des Masterseminars mitschicken (betreuender Professor im CC) oder kurz per Mail bestätigen, dass das Masterseminar zur Zeit absolviert wird (per Mail mit dem betreuenden Professor im CC).
Die zulässigen Gutachter bzw. Betreuer einer Abschlussarbeit ergeben sich aus §8 der Gemeinsamen Prüfungsordnung. Die fachspezifsichen Bestimmungen sowie die Studienordnungen der einzelnen Informatikstudiengänge können den Kreis der zulässigen Personen erweitern bzw. einschränken. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte rechtzeitig Ihre zuständige Ansprechpartnerin im Prüfungssekretariat.
Gemäß der gemeinsamen Prüfungsordnung und der fachspezifischen Bestimmungen für Visual Computing muss der Betreuer/Erstgutachter eine Person mit einem Doktortitel und fachlicher Expertise im Kernbereich Visual Computing (d.h. Bilderfassung, Bildanalyse, Bildsynthese) sein.
Derzeit können die folgenden Personen Erstprüfer für Abschlussarbeiten in Visual Computing sein:
Bitte beachten Sie, dass Ihre Abschlussarbeit ein Thema innerhalb der Kerndisziplin des Visual Computing behandeln muss. Es ist wünschenswert, dass sich dies auch in ihrem Titel widerspiegelt. Im Zweifelsfall klären Sie dies bitte, bevor Sie mit der Bearbeitung eines Themas beginnen.
Jeder der oben genannten Personen kann auch als Zweitgutachter fungieren. Darüber hinaus können weitere Personen auf Antrag zugelassen werden: Wissenschaftler mit einem Doktortitel, die in einem Kernbereich der visuellen Datenverarbeitung arbeiten und das Thema kompetent beurteilen können, kommen ggf. in Frage. Es ist nicht unüblich, dass Sie in der täglichen Arbeit an Ihrer Masterarbeit von Gruppenmitgliedern der oben genannten Erstgutachter beraten werden. Wenn diese Person einen Doktortitel hat, können Sie den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bitten, sie als Zweitgutachter zu genehmigen, indem Sie u. a. die offizielle Homepage mit Lebenslauf und Publikationen zur Einsicht in ihre Forschung mit angeben.