Die zulässigen Gutachter bzw. Betreuer einer Abschlussarbeit ergeben sich aus §8 der Gemeinsamen Prüfungsordnung. Die fachspezifischen Bestimmungen sowie die Studienordnungen der einzelnen Informatikstudiengänge können den Kreis der zulässigen Personen erweitern bzw. einschränken. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte rechtzeitig Ihre zuständige Ansprechpartnerin im Prüfungssekretariat. Bitte beachten Sie dazu:
Zu den beiden Gutachtern der Abschlussarbeit gehört die Person, die das Thema vergeben hat (Themensteller/Supervisor). Mindestens einer der Gutachter muss ein Professor bzw. eine Professorin sein oder einer der Personengruppen angehören, die in §8 Abs. (1) Nr. 1 bis 7 der Gemeinsamen Prüfungsordnung genannt werden.
Der verantwortliche Themensteller/Supervisor (und somit Erstgutachter der Arbeit) muss aus dem Personenkreis dieser Liste sein. Der Zweitgutachter sollte wenn möglich von einem anderen Lehrstuhl sein als der Erstgutachter.
Sollte es sich bei dem Zweitgutachter um einen promovierten akademischen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Fachrichtung, des DFKI, einer der MPIs, oder des CISPA welche nicht auf unserer Advisorliste steht handeln, halten Sie bitte vorab Rücksprache mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen des Prüfungssekretariates.
Der Zweitgutachter darf vom Studierenden vorgeschlagen werden und sollte rechtzeitig vor Abgabe der Arbeit feststehen.