Wenn Sie Ihre Masterarbeit anmelden möchten, kommen Sie bitte vor Beginn ins Prüfungssekretariat. Dann werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft, ob Sie mit der Masterarbeit beginnen dürfen.
Dem Prüfungssekretariat sind 4 Exemplare vorzulegen. Von den Exemplaren der Abschlussarbeit erhält der 1 Gutachter zwei, der 2. Gutachter eines und das vierte Exemplar verbleibt im Prüfungssekretariat (Archiv).
Die Masterarbeit muss die Eigenständigkeitserklärung beinhalten sowie ggf. einen Sperrvermerk.